ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen cleverselect klg, im folgenden «Cleverselect» genannt und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von Cleverselect als anwendbar erklärt und dem Besteller übermittelt werden.

1.2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder andere vorformlierte Vertragsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch durchgeführt wird. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Cleverselect schriftlich bestätigt werden.

1.3. Cleverselect behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Cleverselect wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB’s auch für alle bestehenden Aufträge.

1.4. Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote von Cleverselect sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Vertrag gilt als verbindlich, wenn Cleverselect die Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Cleverselect mit der Ausführung des Auftrages beginnt.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1. Cleverselect bietet individuelle Dienstleistungen für das Internet Marketing an, insbesondere in den Bereichen Analysen & Expertisen, Keyword- & Bannerwerbung, Website Optimierung, Videodreh, Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing; nachfolgend «Werbekampagnen» genannt.

3.2. Art und Umfang der Werbekampagnen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und Cleverselect festgehalten. Dienstleistungspakete («Packages») werden durch das Marketingbudget & den Umfang der Dienstleistungen bestimmt. Die Packages werden monatlich der Kreditkarte des Auftraggebers verrechnet. Ein Vertragsabschluss auf Rechnung ist möglich. Einmalige Aufträge werden direkt nach Auftragsabschluss und –abnahme verrechnet.

3.3. Cleverselect kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber betreuen. Cleverselect wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

  1. Mitwirkungspflicht

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Cleverselect die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Daten erteilen. Darunter fallen beispielsweise Login-Daten, Werbetexte, lizenzierte Bilder und Videos, Kontakt- oder Unternehmensdaten.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Cleverselect unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Nimmt Cleverselect auf Wunsch des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, oder dass die Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Cleverselect liegen, kann Cleverselect den Aufwand in Rechnung stellen.

4.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Cleverselect die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden kann infolge fehlender Angaben. Falls ein späterer Abschluss Mehraufwände generiert, kann Cleverselect diese nach Aufwand entsprechend in Rechnung stellen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise von Cleverselect verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizerfranken, exkl. MWST. Cleverselect verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen Monatsmittelkurs von estv.admin.ch.

5.2. Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet Cleverselect zu einem Stundensatz von CHF 180, exkl. MwSt. Regelmässige sowie unregelmässige Beratungs- und Standortbesprechungen, bei Cleverselect oder dem Auftraggeber sowie über Telefon, Skype oder andere Kanäle, sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatzes je Teilnehmer verrechnet.

5.3. Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt, gilt nachfolgende Formel zur Berechnung der monatlichen Gebühr. Bei Pausierungen, die kürzer als 30 aufeinanderfolgende Tage dauern, gilt die monatliche Leistung als erfüllt. Bei Pausierung eines ganzen Monats oder mehrerer Monate wird 50 % der monatlichen Gebühr verrechnet. Bei Re-Aktivierung bestehender Kampagnen hat Cleverselect infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat einen Mehraufwand zu erwarten. Dieser Mehraufwand kann ohne vorgängige Information verrechnet werden, jedoch maximal 50 % der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr.

5.4. Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Wiederkehrende Kosten im Rahmen der Betreuung von Werbekampagnen können im Voraus oder nach abgeschlossenem Monat abgerechnet werden.

5.5. Kosten, die nicht über eine Kreditkarte des Auftraggebers verrechnet werden können, werden von Cleverselect in Rechnung gestellt. Die Rechnungen von Cleverselect sind durch den Auftraggeber innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zu begleichen.

5.6. Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen an Cleverselect in Verzug, ist Cleverselect nach vorgängiger Information (Telefon, E‑Mail, Mahnung) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen Dritter sofort zu sistieren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt Cleverselect in Rechnung. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierung von Konto-Zugängen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen, einem Verzugszins von 5% p.a. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung bis maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen.

5.7. Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber oder Kosten aus dem Facebook Business Manager, über Cleverselect abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Cleverselect nach vorgängiger Information (Telefon, E‑Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Werbekampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Werbekampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehrwaufwand wird ohne vorgängige Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet.

  1. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

6.1. Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggeber sämtliche von Cleverselect für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei Cleverselect.

6.2. Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 8.1) ist der Auftraggeber berechtigt, die Werbekampagnen zu übernehmen, nicht aber bei einer Beedingung gemäss Ziffer 8.2.

  1. Gewährleistung und Haftung

7.1. Cleverselect übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen entsprechen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von Cleverselect ausdrücklich nicht gewährt. Ebenfalls kann Cleverselect dem Auftraggeber keine Garantie für erfolgreiche Publikationen von Social Media Werbung oder die Gewinnung von einer bestimmten Anzahl neuen Kunden, Followern o. ä. geben.

7.2. Die Geld zurück Garantie beschränkt sich auf die wiederkehrenden Dienstleistungen, welche durch den Auftraggeber in Form von Packages gebucht wurden und schliesst einmalige durch Cleverselect erbrachte Leistungen zu Pauschalpreisen explizit aus. Der Auftraggeber kann innert der ersten 30 Tag ab Vertragabschluss seine mtl. Package Kosten unter Abzug des vereinbarten Marketingbudgets bei Cleverselect zurückfordern. Demnach können nur die Aufwände von Cleverselect zurückgefordert werden. Die bereits entstandenen Kosten Dritter, z. B. Werbekosten bei Suchmaschinenanbietern oder Social Media Plattformen, sind von einer Rückvergütung ausgeschlossen. Die Rückforderung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen und eine plausible Begründung liefern.

7.3. Cleverselect haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern Cleverselect grob fahrlässig eine Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf max. CHF 500.00 beschränkt.

7.4. Die Beweislast bei Mängel, für das Verschulden von Cleverselect und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge, liegt beim Auftraggeber.

7.5. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Cleverselect prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen.

7.6. Cleverselect behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Cleverselect führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch. Cleverselect ist nicht verpflichtet Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen.

7.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cleverselect hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten.

7.8. Die Haftung von Cleverselect ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die Cleverselect trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei Cleverselect, beim Auftraggeber oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet Cleverselect unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs‑, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Cleverselect haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Cleverselect nicht ordungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren. Cleverselect übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1. Die Laufzeit der Dienstleistung von Cleverselect ist unbefristet. Der Vertrag kann von Cleverselect oder dem Auftraggeber jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat mit eingeschriebenem Brief aufgelöst werden.

8.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch Cleverselect liegen unter anderem vor, wenn

– der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;

– der Vertragspartner Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht (Ziff. 9) verstösst;

– Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

  1. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Cleverselect oder im Auftrag von Cleverselect handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  1. Salvatorische Klausel

Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig und damit unwirksam, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind in rechtlich zulässiger Weise so auszulegen bzw. zu ersetzen, wie es dem angestrebten wirtschaftlichen Verwendungszweck am ehesten entspricht.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Cleverselect ist – vorbehältlich zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – am Sitz von Cleverselect.

Bern, 11. Juni 2020

Version: 1.0